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AGB

Stand: 20.01.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Strategieentwicklung, Workshops, Coachings und alle damit verbundenen Leistungen, die zwischen der Werteanker Strategieberatung UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden geschlossen werden. Sie gelten ausschließlich und finden Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen, die Werteanker mit ihren Kunden eingeht, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden von Werteanker nicht beraten.

1.2 Exklusivität und Abweichungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Werteanker ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn Werteanker in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.3 Zukünftige Geschäftsbeziehungen

Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass Werteanker in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.

1.4 Änderungen der AGB

Werteanker behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens wird Werteanker den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebot und Annahme

Die Angebote von Werteanker sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Werteanker oder in anderen Medien stellt kein bindendes Angebot dar.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot von Werteanker (z.B. per E-Mail oder postalisch) annimmt oder Werteanker eine schriftliche Beauftragung oder einen Auftrag des Kunden (z.B. per E-Mail oder Auftragsformular) schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail) bestätigt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.2 Art des Vertrages

Der überwiegende Teil der Leistungen von Werteanker sind Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB. Dies bedeutet, dass Werteanker die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen Sorgfalt schuldet, jedoch keinen bestimmten Erfolg im Sinne eines Werkvertrages (§§ 631 ff. BGB) versprechen kann oder schuldet, es sei denn, dies ist explizit und schriftlich als Werkvertrag vereinbart worden. Insbesondere wird kein wirtschaftlicher Erfolg, wie z.B. eine bestimmte Umsatzsteigerung oder Kostensenkung, garantiert. Beratungsleistungen sind stets als Dienstleistungen zu verstehen.

2.3 Geltungsdauer von Angeboten

Sofern in einem Angebot nicht anders angegeben, hält sich Werteanker an schriftliche Angebote für die Dauer von 14 Kalendertagen ab dem Datum des Angebots.

3. Leistungen

3.1 Leistungsbeschreibung und Umfang

Der genaue Umfang der von Werteanker zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der individuellen, schriftlichen Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot oder im Auftragsdokument. Die Leistungen umfassen typischerweise Strategieberatung, Prozessoptimierung, Marktanalyse, Organisationsentwicklung, Coaching, Workshops oder ähnliche Tätigkeiten.

Werteanker erbringt die vereinbarten Leistungen durch eigene qualifizierte Mitarbeiter oder durch sorgfältig ausgewählte Dritte (Subunternehmer). Werteanker ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

3.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Erfolg der Beratungsleistungen hängt maßgeblich von der aktiven und vollständigen Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde ist verpflichtet, Werteanker alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung sämtlicher relevanter Geschäftsdaten, Prozesse, Strukturen und Problemstellungen.
  • Benennung eines oder mehrerer fester Ansprechpartner, die während der Projektlaufzeit für Rückfragen zur Verfügung stehen und Entscheidungen treffen können.
  • Gewährung des Zugangs zu den relevanten Räumlichkeiten, Systemen und Mitarbeitern des Kunden, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
  • Prüfung der von Werteanker erstellten Zwischenergebnisse und Ergebnisse auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit und unverzügliche Rückmeldung.
  • Sicherstellung, dass die von Werteanker im Rahmen des Vertrages genutzten Unterlagen, Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind, die eine Nutzung durch Werteanker einschränken oder ausschließen könnten.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist Werteanker von der Leistungserbringung insoweit befreit und kann die entstandenen Mehraufwendungen oder Verzögerungen dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Eventuelle dadurch entstehende Verzögerungen in der Leistungserbringung gehen zu Lasten des Kunden.

3.3 Leistungsänderungen (Change Request)

Wünscht der Kunde eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss, so hat er dies Werteanker schriftlich mitzuteilen. Werteanker wird daraufhin ein Änderungsangebot erstellen, das den neuen Leistungsumfang, die damit verbundenen Kosten und einen angepassten Zeitplan beinhaltet.

Werteanker ist berechtigt, ein Änderungsangebot abzulehnen, wenn die gewünschte Änderung den ursprünglich vereinbarten Leistungsrahmen grundlegend verändert oder die Erbringung der Leistung für Werteanker unzumutbar macht.

Der ursprüngliche Vertrag bleibt bis zur Annahme eines Änderungsangebots und der schriftlichen Bestätigung der Änderung durch beide Parteien bestehen. Ohne eine solche schriftliche Einigung ist Werteanker nicht verpflichtet, die gewünschten Änderungen umzusetzen.

3.4 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt, lediglich Plantermine oder unverbindliche Zieltermine. Werteanker ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die nicht von Werteanker zu vertreten sind (z.B. mangelnde Mitwirkung des Kunden, technische Störungen Dritter), verlängern die Leistungsfristen entsprechend um die Dauer der Beeinträchtigung. Werteanker wird den Kunden über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Werteanker richtet sich nach dem jeweils im Angebot oder Vertrag schriftlich vereinbarten Preismodell. Dies kann ein Pauschalhonorar, ein Stunden- oder Tagessatz oder eine andere vereinbarte Vergütungsform sein.

Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Nebenkosten und Reisekosten

Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung können dem Kunden folgende Nebenkosten in Rechnung gestellt werden, sofern diese im Angebot oder Vertrag gesondert ausgewiesen oder vereinbart sind:

  • Reisekosten (z.B. Flüge, Bahnfahrten, Mietwagen, Fahrtkostenpauschalen)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Kosten für Kommunikationsmittel (z.B. spezielle Softwarelizenzen, externe Datenbankzugänge)
  • Materialkosten, Druckkosten oder Kosten für die Beschaffung von speziellen Daten und Informationen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

Reisezeiten werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach den aktuellen Stundensätzen von Werteanker abgerechnet oder pauschal vergütet. Reisekosten werden gegen Vorlage entsprechender Belege oder nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet.

4.3 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Rechnungen von Werteanker sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Werteanker ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei längeren Projekten oder einem hohen Leistungsaufwand. Die Höhe und Fälligkeit von Abschlagszahlungen wird im Angebot oder Vertrag gesondert vereinbart.

4.4 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Werteanker berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist Werteanker zudem berechtigt, die weitere Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der bereits erbrachten Leistungen verpflichtet.

Für jede Mahnung, die nach Eintritt des Verzuges erfolgt, kann Werteanker eine Mahnpauschale von 40,00 EUR erheben, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Verzugsschaden geltend zu machen.

4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Werteanker anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferung/Leistungserbringung

5.1 Ort der Leistungserbringung

Die Leistungen werden in der Regel beim Kunden vor Ort, in den Geschäftsräumen von Werteanker oder remote (z.B. per Videokonferenz) erbracht, je nach individueller Vereinbarung.

5.2 Teilleistungen

Werteanker ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.3 Leistungsverzögerungen

Verzögerungen in der Leistungserbringung, die nicht von Werteanker zu vertreten sind, insbesondere solche, die auf einer Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen, führen zu einer entsprechenden Verschiebung der vereinbarten Leistungsfristen und -termine. Werteanker wird den Kunden über solche Verzögerungen unverzüglich informieren. Der Kunde bleibt in diesen Fällen zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn die Leistungserbringung sich verschiebt.

5.4 Höhere Gewalt

Werteanker ist von der Leistungspflicht befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten beispielsweise Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien, Feuer, Streik, behördliche Anordnungen, Energieausfälle oder andere unvorhersehbare und unüberwindbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Werteanker liegen. Werteanker wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die Beendigung solcher Ereignisse informieren.

6. Gewährleistung

6.1 Dienstvertragliche Leistungen

Soweit Werteanker dienstvertragliche Leistungen erbringt (was der Regelfall in der Unternehmensberatung ist), schuldet Werteanker die Erbringung der Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Eine Gewährleistung im Sinne des Werkvertragsrechts für Sachmängel ist hier nicht anwendbar.

Sollte die Leistungserbringung von Werteanker mangelhaft sein, d.h. nicht den vereinbarten Qualitätsstandards oder der üblichen Sorgfalt entsprechen, hat der Kunde Werteanker unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Werteanker ist dann zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Werteanker hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung auch nach der zweiten Aufforderung fehl, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Ein Recht zur Kündigung des Vertrages wegen mangelhafter Dienstleistung ist nur bei schwerwiegenden, dauerhaften und nicht behebbaren Mängeln gegeben, die die vertragsgemäße Nutzung der Leistung erheblich beeinträchtigen.

6.2 Werkvertragliche Leistungen

Sollte ausnahmsweise und ausdrücklich schriftlich ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) vereinbart werden, bei dem Werteanker einen bestimmten Erfolg (z.B. ein spezifisches Dokument, ein Konzept nach detaillierter Vorgabe) schuldet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.

Der Kunde hat in diesem Fall offensichtliche Mängel innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind Werteanker unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

Werteanker hat das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, die aus vertraglichen Leistungen von Werteanker resultieren, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Werteanker beruhen; hierfür gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Allgemeines

Werteanker haftet dem Kunden für Schäden, die Werteanker, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

7.2 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Die Haftung von Werteanker für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Werteanker oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die Haftung für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Werteanker, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unbeschränkt.

7.3 Haftung für leichte Fahrlässigkeit und wesentliche Vertragspflichten

Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Werteanker auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden übersteigt in der Regel nicht den zweifachen Wert der vereinbarten Gesamtvergütung für das jeweilige Projekt, es sei denn, der tatsächliche Schaden ist durch die von Werteanker abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt und diese leistet tatsächlich Ersatz. Der Kunde wird auf Anfrage über die aktuelle Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung informiert.

7.4 Ausschluss der Haftung

Die Haftung von Werteanker ist ausgeschlossen für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten entstehen.

Weiterhin ist die Haftung von Werteanker ausgeschlossen für:

  • Mittelbare Schäden und Folgeschäden: Insbesondere entgangenen Gewinn, Verlust von Daten, Produktionsausfälle oder Vermögensschäden, die nicht unmittelbar am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind.
  • Schäden, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehen: Dazu gehören Schäden, die aus einer unvollständigen, unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Zurverfügungstellung von Informationen, Daten oder Dokumenten resultieren.
  • Schäden aus der Umsetzung von Empfehlungen: Werteanker ist eine Beratungsgesellschaft und erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Strategieberatung. Die Entscheidungen über die Umsetzung der gegebenen Empfehlungen obliegen allein dem Kunden. Werteanker haftet nicht für die Folgen der Umsetzung oder Nichtumsetzung von Ratschlägen oder Empfehlungen durch den Kunden oder für den aus der Umsetzung oder Nichtumsetzung resultierenden wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg.
  • Schäden durch höhere Gewalt: Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt (wie in Ziffer 5.4 beschrieben) verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

7.5 Haftungshöchstgrenze

Sofern in diesen AGB keine weitergehenden Haftungsbeschränkungen vereinbart sind, ist die Haftung von Werteanker – mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – der Höhe nach auf den Wert der vereinbarten Gesamtvergütung für das jeweilige Projekt begrenzt, maximal jedoch auf 50.000,00 EUR pro Schadensfall und auf insgesamt 100.000,00 EUR pro Kalenderjahr, soweit die Deckung durch die Betriebshaftpflichtversicherung diese Summen nicht überschreitet.

7.6 Produkthaftung

Soweit das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, bleiben dessen Bestimmungen unberührt.

8. Datenschutz

8.1 Allgemeines

Werteanker nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und verarbeitet diese im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

8.2 Erhebung und Verwendung von Daten

Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter, wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Kommunikationsdaten und projektrelevante Informationen, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und zur Kommunikation mit dem Kunden genutzt.

8.3 Vertraulichkeit

Werteanker verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des Kunden. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Mitarbeiter und eventuell eingesetzte Subunternehmer von Werteanker werden entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet.

8.4 Auftragsverarbeitung

Sofern Werteanker im Rahmen der Leistungserbringung im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, die einer Auftragsverarbeitung unterliegen (Art. 28 DSGVO), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen den Parteien geschlossen. Ohne einen solchen AVV wird Werteanker keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten.

8.5 Datenschutzbeauftragter und Betroffenenrechte

Informationen zum Datenschutzbeauftragten (falls gesetzlich erforderlich) und zu den Rechten der betroffenen Personen (Auskunftsrecht, Berichtigung, Löschung etc.) finden sich in der separaten Datenschutzerklärung von Werteanker.

8.6 Verweis auf Datenschutzerklärung

Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://dealigxhpf.com/datenschutzerklaerung.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

9.3 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.4 Abtretung

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Werteanker. Werteanker ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen, sofern dies die Erbringung der Leistungen für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt und der Kunde dieser Übertragung nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht.

9.5 Keine Verzichtserklärung

Ein Verzicht von Werteanker auf die Geltendmachung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser AGB ist nur wirksam, wenn dieser schriftlich erfolgt. Ein einmaliger Verzicht bedeutet keinen Verzicht auf zukünftige Geltendmachung desselben oder eines anderen Rechts oder einer anderen Bestimmung.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt die jeweils gültige gesetzliche Regelung. Soweit die gesetzliche Regelung nicht existiert oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

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